Regressbearbeitung
Regressrealisierung (für Versicherungsunternehmen), Kompetenz, Erfahrung und Erfolg
Regressrealisierung - (k)ein Thema mit Problemen
Für Versicherungsunternehmen ergeben sich in zahlreichen Fällen, speziell in der Kraftfahrtversicherung, in nicht unbeachtlichem Umfang Regressforderungen. Die Möglichkeit der Rückforderung von Versicherungsleistungen ist eine Chance zur Minimierung des Aufwandes und damit zur Verbesserung des Ergebnisses.
Die mögliche Bearbeitung durch externe Rechtsanwälte bietet neben effizienter Bearbeitung auch in beachtlichem Umfang zusätzlich die Möglichkeit der Kosteneinsparung gegenüber interner Bearbeitung.
Unsere Kanzlei ist seit nahezu 10 Jahren auf dem Gebiet der externen Bearbeitung von Regressforderungen für VU spezialisiert und erfolgreich tätig.
Wirtschaftliche Fakten
Die Auswertung des Ergebnisses externer Regressbearbeitung hat nachweisbar positive Aspekte ergeben zu Laufzeit, Forderungsvolumen, Erfolgsquoten sowie zum Kosten-/Nutzenverhältnis.
Hierzu kann verwiesen werden auf die nachfolgende Übersicht.
Laufzeit
Innerhalb eines Jahres erledigen sich ca. 50 % der Vorgänge.
Die Laufzeit der übrigen Vorgänge übersteigt den Zeitraum von einem Jahr.
Forderungsvolumen
Nach bisherigen Erfahrungen liegt der
Durchschnittsbetrag der Regressforderung,
speziell in der KH-Versicherung, bei ca. 2.500,00 EUR.
Erfolgsquote
- 1. Aufgrund außergerichtlicher Geltendmachung
Aufgrund außergerichtlicher Geltendmachung
ergibt sich eine Realisierungsquote von 15 %.
- 2. Vollstreckungserfolg nach Titulierung
Zahlung nach Titulierung ca. 25 %.
Ratenzahlung (in der Regel für die Dauer<eines Jahres, evtl. auch bis drei Jahre und darüber) 25 %
Erfolgsquote ca. 65 %
- 3. Nicht zu realisierende Forderungen
Erfolglose Vollstreckung 15 %
Erledigung aus sonstigem Grund (Schuldner unbekannt verzogen, verstorben, etc.) ca. 10 %.
Hinzu kommt ein Prozentsatz von Vorgängen, die aus wirtschaftlichen oder aus sonstigen Gründen nicht weiterverfolgt werden.
Geschätzter Anteil 10 %.
Anteil 35 %.
Addition 100 %
Wirtschaftliche Betrachtung, Kosten, Nutzen
Geschätzte Kostenbelastung bei interner Bearbeitung
- Bei Zugrundelegung von ca. 1.000 Regressvorgängen
pro Sachbearbeiter ergibt sich für das VU an Sach- und
Personalkosten eine geschätzte Belastung von zumindest 50.000 EUR.
Sodann ergibt sich pro Regressvorgang ein Bearbeitungs-aufwand von geschätzt 50 EUR.
- Im Übrigen ist der erhöhte interne Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen.
Kostenbelastung bei externer Bearbeitung
- Der kostenverursachende Organisations- und Verwaltungsaufwand wird minimiert.
- Gerichts- und Vollstreckungskosten fallen bei interner und externer Bearbeitung in gleicher Höhe an.
- Bezogen auf die statistische Negativquote von 35 % ergibt sich bezogen auf 1.000 Vorgänge bzw. 350 Vorgänge ohne:
-> erfolgreiche Realisierung ein Betrag (350 x 40) 14.000 EUR.
-> Potenzielle Kostenminimierung 36.000 EUR.
Ergebnis
Kosten werden bei gleichem Ergebnis auf weniger als 1/3 minimiert.
Fazit: Vorteil und Nutzen externer Regessbearbeitung
- Regressbearbeitung im Wege des Outsourcing durch RAe verringert den internen Personal-, Sach- und organisatorischen Aufwand.
- Steigerung der Erfolgsquote schon bei außergerichtlicher Mahnung.
- Vergleich der Kosten für Personal und Sachaufwand gegenüber dem Kostenaufwand bei externer Bearbeitung spricht eindeutig für Bearbeitung im Wege des Outsourcing.
Es wurde eine Info-Broschüre zum Thema Regressrealisierung hergestellt. Dies wird gerne unverbindlich und kostenlos auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
